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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für matflow

Stand: 29. September 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der webbasierten Software matflow einschließlich der jeweils vereinbarten Zusatzleistungen zwischen Spatial Platforms GmbH Rosental 7 80331 München hallo@spatialplatforms.com – nachfolgend „Anbieter“ – und dem Kunden.

1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.

1.3 Der Kunde ist die natürliche oder juristische Person beziehungsweise rechtsfähige Personengesellschaft, die den Vertrag mit dem Anbieter abschließt. Personen, denen der Kunde die Nutzung von matflow gestattet, werden nachfolgend als „Nutzer“ bezeichnet.

1.4 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Die vorbehaltlose Leistungserbringung stellt keine solche Zustimmung dar.

1.5 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Ergänzende Leistungsbeschreibungen, Angebote und Service-Level-Vereinbarungen gelten, soweit sie in den Vertrag einbezogen wurden. Eine vereinbarte Auftragsverarbeitungsvereinbarung hat hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten Vorrang vor widersprechenden Bestimmungen dieser AGB.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung von matflow auf der Website stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet ist.

2.2 Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Anbieters durch den Kunden oder durch Annahme einer Bestellung des Kunden durch den Anbieter zustande. Der Anbieter kann die Annahme in Textform erklären oder durch Freischaltung der ausdrücklich bestellten Leistung vornehmen.

2.3 Ein kostenpflichtiger Vertrag setzt eine Bestellung voraus, aus der die Zahlungspflicht und die maßgeblichen Konditionen hervorgehen. Die bloße Anfrage einer Demonstration oder Registrierung für einen ausdrücklich kostenlosen Testzugang begründet keine Zahlungspflicht.

2.4 Personen, die im Namen eines Unternehmens bestellen oder einen Vertrag abschließen, müssen hierzu berechtigt sein.

2.5 Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Die Vertragsbedingungen werden dem Kunden vor Vertragsschluss so zur Verfügung gestellt, dass er sie speichern und wiedergeben kann.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

3.1 Der Anbieter stellt matflow als Software-as-a-Service über das Internet zur Verfügung. Vertragsgegenstand ist die zeitlich begrenzte Nutzung der vereinbarten Softwarefunktionen während der Vertragslaufzeit. Eine Überlassung des Quellcodes oder Installation in der Infrastruktur des Kunden ist nur bei gesonderter Vereinbarung geschuldet.

3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem vereinbarten Angebot beziehungsweise Tarif und der einbezogenen Leistungsbeschreibung. Dies betrifft insbesondere Funktionen, Nutzerzahlen, Projekte, Speicherumfang, Schnittstellen, Import- und Exportmöglichkeiten sowie gegebenenfalls enthaltene Unterstützungsleistungen.

3.3 Je nach vereinbartem Leistungsumfang kann matflow insbesondere die Erstellung und Bearbeitung von 2D- und 3D-Layouts, die Verwendung von Objektbibliotheken, die Analyse von Materialflüssen, den Vergleich von Planungsvarianten und die Zusammenarbeit an Projekten ermöglichen. Aus dieser beispielhaften Beschreibung ergibt sich kein Anspruch auf Funktionen, die nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehören.

3.4 Unterstützte Dateiformate und Schnittstellen ergeben sich aus der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Die Unterstützung eines Dateiformats bedeutet nicht ohne Weiteres, dass sämtliche Eigenschaften, Erweiterungen oder versionsabhängigen Besonderheiten einer Quelldatei übernommen werden können. Bekannte wesentliche Einschränkungen werden in der Dokumentation beschrieben.

3.5 Individuelle Planungs- und Beratungsleistungen, Bestandsaufnahmen, Datenaufbereitung, Schulungen, kundenspezifische Entwicklungen und Migrationsleistungen sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.

3.6 Die Nutzung anderer Produkte, insbesondere Siteviewer, ist nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine technische Integration allein begründet keinen Anspruch auf die Nutzung des angebundenen Produkts.

3.7 Als geplant oder in Entwicklung gekennzeichnete Funktionen sind erst dann geschuldet, wenn ihre Bereitstellung Vertragsbestandteil geworden ist.

4. Nutzungsrechte und zulässige Nutzung

4.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches Recht ein, matflow im vereinbarten Umfang für seine geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Dies umfasst auch die Bearbeitung von Projekten für Auftraggeber des Kunden.

4.2 Der Kunde darf eigenen Beschäftigten sowie berechtigten externen Projektbeteiligten Zugriff gewähren, soweit dies vom vereinbarten Lizenz- und Berechtigungsumfang gedeckt ist. Vereinbarte Nutzer-, Speicher- und sonstige Nutzungsgrenzen sind einzuhalten.

4.3 Eine Weitervermietung oder Bereitstellung von matflow als eigenständiger Softwaredienst für Dritte ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet. Die vertragsgemäße Zusammenarbeit mit Auftraggebern und Projektpartnern bleibt hiervon unberührt.

4.4 Der Kunde darf rechtmäßig erzeugte und exportierte Planungsergebnisse auch nach Vertragsende weiter nutzen und an Auftraggeber, Projektpartner oder Behörden weitergeben. Soweit darin vom Anbieter bereitgestellte Bibliotheksobjekte enthalten sind, ist deren weitere Nutzung als Bestandteil dieser Planungsergebnisse gestattet. Eine davon unabhängige Vermarktung oder Weitergabe der Objektbibliothek ist nicht gestattet. Abweichende Bedingungen für Inhalte Dritter werden vor deren Nutzung kenntlich gemacht.

4.5 Unzulässig sind insbesondere die Umgehung von Zugriffs- oder Lizenzbeschränkungen, die Beeinträchtigung des Betriebs, das Einschleusen schädlicher Software und der unberechtigte Zugriff auf fremde Daten.

4.6 Eine Vervielfältigung, Bearbeitung oder Rückentwicklung der Software außerhalb der eingeräumten Nutzungsrechte ist nicht gestattet. Zwingende gesetzliche Befugnisse, insbesondere zur Herstellung von Interoperabilität, bleiben unberührt.

5. Mitwirkung und Verantwortung des Kunden

5.1 Der Kunde stellt die für die Nutzung erforderlichen Endgeräte, eine geeignete Internetverbindung und eine den dokumentierten Systemanforderungen entsprechende Browserumgebung bereit.

5.2 Der Kunde hält seine Vertrags- und Kontaktdaten aktuell, verwaltet die Nutzerberechtigungen sorgfältig und schützt Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff. Bestehen Anhaltspunkte für einen Missbrauch, informiert er den Anbieter unverzüglich und ergreift zumutbare Schutzmaßnahmen.

5.3 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingebrachten Inhalte und deren vertragsgemäße Verarbeitung verantwortlich. Er stellt sicher, dass erforderliche Nutzungsrechte, Berechtigungen und datenschutzrechtliche Voraussetzungen vorliegen.

5.4 Bei Projektfreigaben und der Einbindung externer Beteiligter prüft der Kunde insbesondere, welche Informationen zugänglich gemacht werden dürfen. Dies gilt auch für Freigabelinks und den Datenaustausch mit angebundenen Anwendungen.

5.5 Soweit dies technisch möglich und zumutbar ist, sichert der Kunde wichtige Ausgangsdaten und exportierte Arbeitsergebnisse zusätzlich außerhalb von matflow. Die vertraglichen und gesetzlichen Pflichten des Anbieters zur Datensicherung, Datensicherheit und Wiederherstellung werden dadurch nicht eingeschränkt.

5.6 Inhalte, deren Verarbeitung besondere gesetzliche Geheimschutzanforderungen oder Sicherheitsfreigaben voraussetzt, dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung in matflow eingebracht werden.

6. Betrieb, Wartung und Support

6.1 Der Anbieter stellt matflow während der Vertragslaufzeit im vereinbarten Umfang bereit und erhält die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Software.

6.2 Konkrete Verfügbarkeitswerte, Supportzeiten sowie verbindliche Reaktions- und Wiederherstellungszeiten ergeben sich aus einer gegebenenfalls vereinbarten Leistungsbeschreibung oder Service-Level-Vereinbarung. Das Fehlen einer solchen Vereinbarung hebt die Pflicht zur vertragsgemäßen Leistungserbringung nicht auf.

6.3 Der Anbieter darf erforderliche Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen und Aktualisierungen durchführen. Vorhersehbare Unterbrechungen werden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt und unter angemessener Berücksichtigung der Kundeninteressen geplant. Bei dringenden Sicherheitsmaßnahmen kann eine vorherige Ankündigung entfallen.

6.4 Änderungen und Aktualisierungen dürfen die vereinbarte Funktionalität und den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen. Eine wesentliche Einschränkung geschuldeter Leistungen bedarf einer vertraglichen Grundlage oder der Zustimmung des Kunden.

6.5 Störungsmeldungen können über die vereinbarten Supportkanäle übermittelt werden. Der Kunde unterstützt die Fehleranalyse durch eine möglichst genaue Beschreibung der Störung und durch zumutbare Angaben zur betroffenen Nutzungssituation.

6.6 Der Anbieter darf geeignete Dienstleister zur Leistungserbringung einsetzen. Seine Verantwortung für die geschuldeten Leistungen bleibt hiervon unberührt.

7. Planungsgrundlagen und Prüfung von Ergebnissen

7.1 matflow dient als Werkzeug zur Unterstützung von Planung, Visualisierung und Analyse. Ergebnisse beruhen auf den verwendeten Daten, Modellen, Parametern und Berechnungsverfahren.

7.2 Der Kunde prüft die von ihm verwendeten Grundlagen und Einstellungen auf ihre Eignung für den jeweiligen Anwendungsfall. Dies betrifft insbesondere Maße, Einheiten, Maßstäbe, Koordinatensysteme, Objektabmessungen, Transportmengen, Wegebeziehungen und Kostenansätze.

7.3 Bibliotheksobjekte und importierte Modelle können vereinfachte Darstellungen sein. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ersetzen sie keine verbindlichen Herstellerunterlagen, technischen Nachweise oder freigegebenen Ausführungszeichnungen.

7.4 Vor baulichen, technischen, betrieblichen oder investiven Maßnahmen hat der Kunde die hierfür maßgeblichen Planungsergebnisse durch entsprechend qualifizierte Personen prüfen zu lassen. Insbesondere erforderliche Prüfungen zu Arbeitssicherheit, Brandschutz, Fluchtwegen, Tragfähigkeit, Genehmigungsfähigkeit und technischen Regelwerken werden durch die Nutzung von matflow nicht ersetzt.

7.5 Soweit automatisierte Analyse-, Optimierungs- oder KI-gestützte Funktionen vereinbart sind, sind deren Ergebnisse vor ihrer Umsetzung auf Plausibilität und Eignung zu prüfen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder eine für sämtliche Rahmenbedingungen optimale Lösung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

7.6 Die vorstehenden Prüfpflichten lassen die Verpflichtung des Anbieters zur vertragsgemäßen Funktion der Software sowie die Mängel- und Haftungsregelungen dieser AGB unberührt.

8. Rechte an Kundendaten und Verwendungszwecke

8.1 Rechte an den vom Kunden eingebrachten Daten, Dateien, Modellen und sonstigen Inhalten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweils Berechtigten. Durch die Nutzung von matflow werden dem Anbieter keine darüber hinausgehenden Verwertungsrechte eingeräumt.

8.2 Der Kunde räumt dem Anbieter ausschließlich die Rechte ein, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere das Speichern, Verarbeiten, technisch erforderliche Vervielfältigen, Darstellen und Übertragen der Inhalte sowie ihre Bereitstellung für vom Kunden berechtigte Nutzer.

8.3 Diese Befugnisse gelten nur für die Vertragsdurchführung einschließlich vereinbarter Sicherungs-, Herausgabe- und Löschprozesse. Eingesetzte Dienstleister dürfen Inhalte nur im hierfür erforderlichen Umfang und unter entsprechenden Schutzpflichten verarbeiten.

8.4 Der Anbieter verkauft keine vertraulichen Projektinhalte des Kunden und verwendet diese nicht ohne gesonderte ausdrückliche Vereinbarung für Werbung, die Bereitstellung an andere Kunden oder das Training allgemeiner beziehungsweise kundenübergreifender KI-Modelle. Dies gilt auch für ein solches Training durch beauftragte Dienstleister.

8.5 Eine vereinbarte auftragsbezogene Verarbeitung durch automatisierte oder KI-gestützte Funktionen bleibt zulässig, soweit sie zur Erbringung der vom Kunden beauftragten Leistung erforderlich ist und die vereinbarten Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen einhält.

9. Datenschutz und Datensicherheit

9.1 Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

9.2 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Diese regelt insbesondere Weisungen, Schutzmaßnahmen, Unterauftragsverhältnisse sowie die Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten.

9.3 Hostingstandorte, eingesetzte Unterauftragnehmer und die maßgeblichen technischen und organisatorischen Maßnahmen werden in den vereinbarten Datenschutz- und Sicherheitsunterlagen dokumentiert. Diese Unterlagen werden dem Kunden vor Beginn der betreffenden Verarbeitung zur Verfügung gestellt. Vereinbarte Beschränkungen der Verarbeitungsorte sind einzuhalten.

9.4 Der Anbieter trifft dem Risiko angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten. Werden ihm Sicherheitsvorfälle bekannt, die Kundendaten betreffen, informiert er den Kunden entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen.

9.5 Informationen über personenbezogene Daten, die der Anbieter in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung verarbeitet, insbesondere zur Vertragsverwaltung, enthält die Datenschutzerklärung. Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligung.

10. Vertraulichkeit

10.1 Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Vertraulich sind insbesondere nicht öffentliche Fabrik- und Gebäudelayouts, Produktionsdaten, Materialflussdaten, Geschäftsprozesse, Kalkulationen, Zugangsdaten und Geschäftsgeheimnisse.

10.2 Eine Weitergabe ist nur an Personen und Dienstleister zulässig, die die Informationen für die Vertragsdurchführung benötigen und angemessenen Vertraulichkeitspflichten unterliegen.

10.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, unabhängig entwickelt oder rechtmäßig von einem berechtigten Dritten erlangt wurden.

10.4 Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen bleiben zulässig. Soweit rechtlich erlaubt, informiert die offenlegende Partei die andere Partei vorab und beschränkt die Offenlegung auf das erforderliche Maß.

10.5 Die Vertraulichkeitspflichten gelten über das Vertragsende hinaus, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Die Verwendung des Kundennamens, von Kundenlogos oder von Projektinhalten als Referenz bedarf einer gesonderten Zustimmung.

11. Vergütung und Zahlungsbedingungen

11.1 Preise, Abrechnungsintervalle, Leistungsgrenzen und gegebenenfalls nutzungsabhängige Entgelte ergeben sich aus dem vereinbarten Angebot beziehungsweise der Bestellung.

11.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

11.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.

11.4 Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen und Erweiterungen setzen eine entsprechende Beauftragung voraus. Automatische Mehrkosten bei Überschreitung von Nutzungsgrenzen entstehen nur, wenn Voraussetzungen und Berechnung zuvor vereinbart wurden.

11.5 Preisänderungen für laufende Verträge bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Eine Änderung der öffentlich dargestellten Preise allein ändert bestehende Verträge nicht.

11.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Sperrung des Zugangs richtet sich ergänzend nach Ziffer 16.

12. Vertragslaufzeit und Kündigung

12.1 Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und gegebenenfalls vereinbarte Verlängerungszeiträume ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise der Bestellung.

12.2 Wird keine feste Laufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

12.3 Ein auf bestimmte Zeit geschlossener Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde. Eine automatische Verlängerung setzt eine entsprechende Vereinbarung voraus.

12.4 Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail an die in Ziffer 1.1 genannte Adresse, erklärt werden. Eine gegebenenfalls bereitgestellte Kündigungsfunktion kann ebenfalls genutzt werden.

12.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit gesetzlich erforderlich, ist der anderen Partei zuvor Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.

12.6 Die besonderen Rechte zur Vertragsbeendigung und zum Anbieterwechsel nach Ziffer 13 bleiben von vereinbarten Mindestlaufzeiten und ordentlichen Kündigungsfristen unberührt.

13. Datenexport, Anbieterwechsel und Vertragsende

13.1 Der Kunde kann die für seinen Vertrag vorgesehenen Exportfunktionen nutzen. Gesetzliche Rechte auf Datenübertragung, Anbieterwechsel und parallele Nutzung anderer Datenverarbeitungsdienste werden durch tarifliche Beschränkungen nicht eingeschränkt.

13.2 Die vollständigen Kategorien übertragbarer Daten und digitaler Vermögenswerte sowie etwaige zulässige Ausnahmen sind in der vor Vertragsschluss bereitgestellten Anlage „Datenexport und Anbieterwechsel“ aufgeführt. Diese beschreibt auch Formate, Schnittstellen, Abläufe und bekannte technische Beschränkungen.

13.3 Der Kunde kann einen Wechsel zu einem anderen Anbieter derselben Dienstart, eine Übertragung in seine eigene IT-Infrastruktur oder eine Vertragsbeendigung mit anschließender Löschung verlangen. Er teilt spätestens zum Ablauf der Ankündigungsfrist mit, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen und welche Angaben für die Übertragung erforderlich sind.

13.4 Die Ankündigungsfrist für die Einleitung des Wechsels beträgt höchstens zwei Monate ab Zugang des Verlangens. Anschließend wird der Wechsel unverzüglich, grundsätzlich innerhalb eines Übergangszeitraums von höchstens 30 Kalendertagen, durchgeführt. Ein früherer Beginn kann vereinbart werden.

13.5 Ist dieser Übergangszeitraum technisch nicht durchführbar, informiert der Anbieter den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen, begründet die technische Undurchführbarkeit und benennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal für seine eigenen Zwecke verlängern.

13.6 Der Anbieter unterstützt den Wechsel und die hierfür relevante Ausstiegsstrategie angemessen, stellt erforderliche Informationen und die gesetzlich geschuldeten offenen Schnittstellen einschließlich Dokumentation bereit, setzt die vertraglichen Leistungen während des Übergangs fort und schützt die Daten auch während ihrer Übertragung. Bekannte Risiken für die Betriebskontinuität werden mitgeteilt. Die Beteiligten wirken nach Treu und Glauben zusammen.

13.7 Bei erfolgreichem Wechsel endet der betroffene Vertrag mit dessen Abschluss. Verlangt der Kunde stattdessen die Beendigung mit Löschung, endet er spätestens mit Ablauf der Ankündigungsfrist. Der Anbieter bestätigt dem Kunden die Beendigung.

13.8 Nach Ablauf des Übergangszeitraums bleiben die übertragbaren Daten und digitalen Vermögenswerte mindestens 30 Kalendertage zum Abruf verfügbar. Auch bei einer sonstigen Vertragsbeendigung erhält der Kunde grundsätzlich einen Abrufzeitraum von 30 Kalendertagen, sofern er nicht ausdrücklich eine frühere Löschung verlangt. Eine produktive Weiternutzung ist damit nicht verbunden.

13.9 Nach Ende des Abrufzeitraums beziehungsweise eines ausdrücklich vereinbarten späteren Löschzeitpunkts löscht der Anbieter die betreffenden Kundendaten einschließlich vorhandener Kopien. Beim Anbieterwechsel setzt dies dessen erfolgreichen Abschluss voraus. Gesetzlich aufzubewahrende Daten werden nur für diesen Zweck weiter gespeichert und anschließend gelöscht. Datenschutzrechtliche Weisungen und zwingende Löschpflichten bleiben unberührt.

13.10 Der Anbieter erhebt keine gesonderten Wechselentgelte. Die vereinbarte Vergütung für die bis zur Vertragsbeendigung bereitgestellten Leistungen bleibt geschuldet. Vorauszahlungen für Zeiträume nach Vertragsende werden anteilig erstattet. Diese AGB begründen keinen Anspruch auf eine Entschädigung wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung; eine solche setzt eine gesonderte, vor Vertragsschluss transparent getroffene und rechtlich zulässige Vereinbarung voraus.

13.11 Gesondert beauftragte Leistungen, die über die gesetzlichen und vertraglichen Wechselpflichten hinausgehen, können zusätzlich vergütet werden. Die Erfüllung der Wechselpflichten wird nicht von der Beauftragung solcher Zusatzleistungen abhängig gemacht.

14. Mängel und Leistungsstörungen

14.1 Der Anbieter ist verpflichtet, matflow im vereinbarten Zustand bereitzustellen und während der Vertragslaufzeit zu erhalten. Bei Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, soweit diese AGB keine wirksamen abweichenden Regelungen enthalten.

14.2 Der Kunde zeigt erkennbare Mängel unverzüglich an und ermöglicht dem Anbieter eine angemessene Untersuchung und Fehlerbehebung. Auswirkungen einer unterlassenen Anzeige richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

14.3 Eine zumutbare Zwischenlösung kann zur vorübergehenden Überbrückung bereitgestellt werden. Sie ersetzt die dauerhafte Fehlerbehebung nur, wenn dadurch die geschuldete Funktionalität vertragsgemäß hergestellt wird.

14.4 Ansprüche auf Minderung, Kündigung und andere gesetzliche Rechtsbehelfe bleiben nach Maßgabe ihrer jeweiligen Voraussetzungen bestehen. Für Schadensersatz gilt ergänzend Ziffer 15.

15. Haftung

15.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Unberührt bleiben die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und andere zwingende gesetzliche Haftungstatbestände.

15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

15.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Fälle der Ziffer 15.1 bleiben hiervon unberührt.

15.4 Diese Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

15.5 Gesetzliche Ansprüche betroffener Personen aus dem Datenschutzrecht werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

16. Vorübergehende Sperrung

16.1 Der Anbieter darf den Zugang vorübergehend einschränken, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist, um eine konkrete erhebliche Gefahr für die Sicherheit des Dienstes oder anderer Kunden abzuwehren oder einen erheblichen rechtswidrigen beziehungsweise vertragswidrigen Gebrauch zu unterbinden.

16.2 Eine Sperrung wegen Zahlungsverzugs setzt einen nicht nur unerheblichen Zahlungsrückstand sowie eine vorherige Mahnung mit angemessener Zahlungsfrist und ausdrücklicher Sperrandrohung voraus.

16.3 Soweit keine sofortige Maßnahme erforderlich ist, informiert der Anbieter den Kunden vorab und gibt ihm Gelegenheit zur Abhilfe. Sperrungen werden auf das erforderliche Maß beschränkt und nach Wegfall des Grundes unverzüglich aufgehoben.

16.4 Eine Sperrung führt nicht automatisch zur Löschung von Kundendaten. Gesetzliche Herausgabe- und Wechselrechte bleiben gewahrt; erforderliche Sicherheitsmaßnahmen können die Art der Bereitstellung beeinflussen.

17. Testzugänge und Vorabfunktionen

17.1 Umfang und Dauer kostenloser Testzugänge ergeben sich aus der jeweiligen Testvereinbarung. Ein kostenloser Testzugang geht nur aufgrund einer ausdrücklichen kostenpflichtigen Bestellung in einen entgeltlichen Vertrag über.

17.2 Gesondert als Beta, Vorschau oder experimentell gekennzeichnete Funktionen dienen der Erprobung. Der Anbieter informiert über bekannte wesentliche Einschränkungen. Solche Funktionen sollen nicht ohne zusätzliche Prüfung als alleinige Grundlage geschäftskritischer Entscheidungen verwendet werden.

17.3 Die Einstellung einer zusätzlich bereitgestellten Vorabfunktion darf den vereinbarten Leistungsumfang eines entgeltlichen Vertrags nicht beeinträchtigen. Gesetzliche Mängel- und Haftungsregelungen bleiben anwendbar.

18. Änderungen und Schlussbestimmungen

18.1 Änderungen dieser AGB für bestehende Verträge bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Die Veröffentlichung einer neuen Fassung auf der Website oder die bloße Weiternutzung von matflow gilt nicht für sich genommen als Zustimmung.

18.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingend anwendbare gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

18.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.

18.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Wirksamkeit des übrigen Vertrags und die Ersetzung unwirksamer Bestimmungen nach den gesetzlichen Vorschriften.